Write your cUnsere Kanzlei besteht seit mehr als 100 Jahren und wird nunmehr in 3. Generation in der Familie Richter betrieben. Gegründet wurde die Kanzlei von Herrn Justizrat Emil Terfloth, seinerzeit Rechtsanwalt und königlicher Notar in Lüdinghausen. Michael Richter ist seit 1997 als Anwalt tätig und seit 2015 ebenfalls als Notar. Hermann Richter ist bereits seit 1963 Anwalt.
Wir sind Ihr Ansprechpartner in Rechts- und Notariatsangelegenheiten und mit unserer langjährigen Erfahrung für Sie persönlich im Einsatzaption here
Unsere Kanzlei besteht seit mehr als 100 Jahren und wird nunmehr in 3. Generation in der Familie Richter betrieben. Gegründet wurde die Kanzlei von Herrn Justizrat Emil Terfloth, seinerzeit Rechtsanwalt und königlicher Notar in Lüdinghausen. Michael Richter ist seit 1997 als Anwalt tätig und seit 2015 ebenfalls als Notar. Hermann Richter ist bereits seit 1963 Anwalt.
Wir sind Ihr Ansprechpartner in Rechts- und Notariatsangelegenheiten und mit unserer langjährigen Erfahrung für Sie persönlich im Einsatz.
Seit dem Jahr 1982 befindet sich die Kanzlei am jetzigen Standort Liudostraße 4 in Lüdinghausen. Die zentrale Lage garantiert eine gute Erreichbarkeit. Parkmöglichkeit ist direkt vor dem Haus gegeben.
Vor dem Hintergrund unserer Erfahrung setzen wir Ihre Ziele mit unserem qualifizierten und engagierten Team professionell und zügig um.
Wir beraten und vertreten sowohl außergerichtlich als auch vor allen Zivilgerichten, Arbeitsgerichten, Familiengerichten, Finanzgerichten, Sozialgerichten, Strafgerichten und Verwaltungsgerichten.
Im notariellen Bereich beraten und regeln wir für Sie sämtliche Grundstücksangelegenheiten, alle gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, alle Angelegenheiten des Erbrechts, familienrechtliche Verträge, Unternehmensveräußerungen und -nachfolge sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Wir kümmern uns um die folgenden Rechtsgebiete:
Durch das Zivilrecht werden die Rechtsverhältnisse zwischen den Bürgern untereinander geregelt. Geprägt ist es von dem Prinzip der Gleichordnung von den am Rechtsverhältnis beteiligten Personen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist der wichtigste Gesetzestext. Im Gegensatz zu dem Privatrecht steht das öffentliche Recht.
Zu dem Zivilrecht gehören sämtliche Rechtsfragen des Alltags, weil die meisten Probleme aus Rechtsverhältnissen zwischen den natürlichen Personen oder zwischen juristischen Personen (z. B. Firmen, Geschäften) entstehen.
Zu dem weiten Bereich des Zivilrechts gehören unter anderem:
Zu dem Tätigkeitsfeld eines Notars gehören Beurkundungen und Beglaubigungen von Tatsachen, Rechtsgeschäften, Beweisen, Unterschriften und die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten.
Außerdem kümmern wir uns um die folgenden Angelegenheiten:
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.
Wir sind unter anderem im Arbeitsrecht wie folgt tätig:
Das Familienrecht umfasst die in Bezug auf Ehe und Verwandtschaft geltenden Rechtsregeln.
Im Bereich des Familienrechts sind wir unter anderem in folgenden Bereichen tätig
Wir vertreten Sie auch in allen Fragen des Sozialrechts sowohl außergerichtlich vor den Verwaltungsbehörden als auch vor dem Sozialgericht.
Zu dem Strafrecht gehören alle Rechtsnormen, welche den Umfang und den Inhalt von staatlichen Strafbefugnissen bestimmen. Man findet alle gesetzlichen Vorschriften des Strafrechts im Strafgesetzbuch (StGB). Es ist in einen allgemeinen Teil unterteilt sowie in einen besonderen Teil.
Zu dem Strafrecht gehören auch die Voraussetzungen, sowie die Rechtsfolgen der Straftat. Dagegen enthält das formelle Strafrecht die Normen über den Ablauf eines Strafverfahrens.
Gemäß § 1 Abs. 1 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) bezeichnet man eine „Ordnungswidrigkeit“ als rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand von einem Gesetz verwirklicht, welches mit einer Geldbuße geahndet wird. Dies kann in verschiedene Rechtsbereiche fallen:
Rechtsanwalt und Notar Michael Richter
Liudostraße 4, 59348 Lüdinghausen, Deutschland
Tel: 02591-6870
Fax: 02591-6871
E-Mail:info@ra-richter-lh.de
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